MwSt. zum Nettopreis addieren oder aus dem Bruttopreis herausrechnen — mit allen Sätzen für DE, AT, CH und die EU.
Die Mehrwertsteuer (MwSt.), in Österreich und der Schweiz auch Umsatzsteuer genannt, wird auf fast alle Waren und Dienstleistungen erhoben. Um sie zu einem Nettopreis hinzuzufügen, multiplizieren Sie den Nettobetrag mit dem MwSt.-Satz und addieren Sie das Ergebnis zum Nettopreis:
Um die MwSt. aus einem Bruttopreis (inklusive MwSt.) herauszurechnen, teilen Sie durch (1 + MwSt.-Satz / 100):
Die deutschsprachigen Länder und Frankreich haben unterschiedliche Regelsteuersätze und ermäßigte Sätze für bestimmte Waren wie Lebensmittel, Bücher oder öffentlichen Nahverkehr:
| Land | Regelsatz | Ermäßigter Satz | Sonderfälle |
|---|---|---|---|
| 🇩🇪 Deutschland | 19% | 7% | — |
| 🇦🇹 Österreich | 20% | 13% / 10% | — |
| 🇨🇭 Schweiz | 8,1% | 2,6% | Beherbergung 3,8% |
| 🇫🇷 Frankreich | 20% | 10% / 5,5% | 2,1% (Presse, Medikamente) |
| 🇪🇸 Spanien | 21% | 10% | 4% (Grundnahrungsmittel) |
| 🇮🇹 Italien | 22% | 10% / 5% | 4% |
| 🇳🇵 Niederlande | 21% | 9% | — |
| 🇵🇱 Polen | 23% | 8% / 5% | — |
In Deutschland sind Kleinunternehmer nach §19 UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit, solange der Vorjahresumsatz 25.000 € und der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigen. Sobald diese Grenzen überschritten werden, muss MwSt. auf Rechnungen ausgewiesen, monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben und die eingenommene MwSt. an das Finanzamt abgeführt werden — abzüglich der Vorsteuer aus eigenen Einkäufen.
In Österreich liegt die Kleinunternehmergrenze bei 55.000 € Jahresumsatz (Stand 2024). In der Schweiz besteht Mehrwertsteuerpflicht ab einem Jahresumsatz von 100.000 CHF. Für grenzüberschreitende digitale B2C-Dienstleistungen innerhalb der EU gilt zudem das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) ab 10.000 € EU-weitem Umsatz.
Der Nettopreis ist der Preis ohne Mehrwertsteuer (auch "exklusive MwSt." genannt). Der Bruttopreis ist der Endpreis inklusive MwSt. Verbraucherpreise werden in der Regel brutto ausgewiesen, B2B-Preise oft netto.
Ja — umsatzsteuerpflichtige Unternehmen können die auf Geschäftsausgaben gezahlte Vorsteuer mit der auf eigene Verkäufe erhobenen Umsatzsteuer verrechnen. Nur die Differenz wird an das Finanzamt abgeführt; übersteigt die Vorsteuer die Umsatzsteuer, erstattet das Finanzamt die Differenz.
Der ermäßigte Satz von 7% gilt unter anderem für die meisten Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Bahnfernverkehr sowie kulturelle und künstlerische Leistungen. Der Regelsatz von 19% gilt für nahezu alle anderen Waren und Dienstleistungen.
Ja — wählen Sie einfach den passenden voreingestellten Satz oder geben Sie einen eigenen Prozentsatz ein. Die Berechnungsmethode ist in allen Ländern identisch. Bei Rechnungen mit mehreren MwSt.-Sätzen berechnen Sie jede Position einzeln.
Das Reverse-Charge-Verfahren gilt vor allem bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU. Statt des Anbieters versteuert der Kunde die Leistung selbst. Unser Rechner deckt die Standard-MwSt. ab — im Reverse-Charge-Fall beträgt die effektive MwSt. für den Anbieter 0%.
Ja, umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auf Rechnungen ausweisen, ebenso wie den angewendeten MwSt.-Satz und den ausgewiesenen MwSt.-Betrag. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers.